Einhaltung des EU-Datenschutzgesetzes

Das EU-Datenschutzgesetz (Verordnung (EU) 2023/2854) ist eine wegweisende Verordnung, die eine faire, wettbewerbsfähige und innovative Datenwirtschaft fördern soll, indem sie sicherstellt, dass Benutzer – ob Einzelpersonen oder Unternehmen – auf die von ihnen generierten Daten zugreifen und diese mit Dritten ihrer Wahl teilen können. 

Während der Schwerpunkt des Data Acts auf einem Rechtsrahmen für den Zugriff auf und die Nutzung von Daten liegt, die von vernetzten Produkten und zugehörigen Diensten generiert werden, legt er auch spezifische Regeln für Cloud- und Datenverarbeitungsdienstleister fest, darunter Anforderungen an die Datenportabilität, Interoperabilität und die Beseitigung der Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter. Gemäß dem Data Act sollten EU-Kunden den Anbieter wechseln können und dabei vollen Zugriff auf ihre Daten und digitalen Vermögenswerte in strukturierten, allgemein verwendeten Formaten haben. Das Datenschutzgesetz trat im Januar 2024 in Kraft und die Verordnung wird ab dem 12. September 2025 anwendbar sein.

Als Reaktion auf das Data Act hat Genesys alle Bereiche der Genesys Cloud auf die Einhaltung dieser Verordnung überprüft. Weitere Informationen zu den Aufbewahrungsfristen und Exportfunktionen verschiedener Datentypen finden Sie unter Datenaufbewahrungsfristen nach Funktion .

Änderungsdatum
(JJJJ-MM-TT)
Geschäftsbereich
2025-08-18

Erster Entwurf veröffentlicht.